Vaterschaftsfeststellung durch einen Test
Hierbei handelt es sich um eine gerichtliche Festlegung der Vaterschaft und ist stark abzugrenzen von einer Vaterschaftsanerkennung. Die Zuständigkeit obliegt hier immer bei dem Amtsgericht des Wohnortes des Kindes.
Nimmt man den Fall, dass ein Vater seine Vaterschaft nicht anerkennen würde, so könnte das Kind oder die Mutter klagen. Im Falle das, das Kind klagt ensteht für das Kind keinerlei Kosten im Rahmen der Vaterschaftsfestlegung. Die Mutter tritt nur als zeugin auf und dementsprechend fallen für sie auch keine Kosten an. Der Vater wird vom Amtsgericht informiert und wird aufgefordert, bei einem Amtsarzt durch zum Beispiel Blutprobe seine Vaterschaft zu widerlegen. Sollte er dem nicht nachkommen, so kann das Amtsgericht eine Zwangsuntersuchung des Vaters anordnen.
Der Paragraph §1600d regelt die gerichtliche Festlegung der Vaterschaft. Die Klage kann sowohl vom Vater als auch von den Kindern oder Mütter erhoben werden, falls sich zum Beispiel der Vater nicht sicher sein sollte, tatsächlich der leibliche Vater zu sein oder es abstreitet. Falls das Kind Klage erhebt, so kann es die Hilfe vom Jugendamt in Anspruch nehmen und erhält somit noch weitere Form der gesetzlichen Vertretung durch die Behörden.
Im Falle einer positiven Vaterschaftsfeststellung entsteht zwischen dem Vater und dem Kind ein zivilrechtliches Verwandschaftsverhältnis, welches weitergehende Ansprüche nach sich zieht.In diesem Fall würde die Staatsbürgerschaft des Vaters direkt auf das Kind übertragen werden und es entstehen Unterhaltsansprüche für das Kind und gegebenenfalls auch für die Mutter des Kindes. Nach dem Tod des Vaters können Erbansprüche geltend gemacht werden.
Im Falle einer negativen Vaterschaftsfeststellung käme es zu einer so genannten Vaterschaftsanfechtungsklage, welches ebenfalls in einem familienrechtlichen Verfahren enden würde.
Natürlich sind solche gerichtlichen Prozeduren für die Kinder am schlimmsten, falls es darum geht, dass der Vater seine Vaterschaft anfechtet, daher sollte man solche Schritte sehr genau planen und evtl. einen Psychologen miteinbeziehen. In jedem Fall haben Mutter und Kind Anspruch auf Beirat des Jugendamtes, welches auch vor Gericht mit in Erscheinung tritt und für die Rechte einsteht. Es lohnt sich also, sich genauestens vorab zu informieren. Hilfe geben die Jugendämter, Amtsgerichte, Frauenhäuser und sonstige soziale Einrichtungen. Auch kann es lohnen sich im Internet erste Informationen zum Thema einzuholen.
Vielleicht sind Sie aber auch sehr glücklich darüber, dass die Vaterschaft bei Ihnen festgestellt wurde und machen sich schon Gedanken über den Ausbau des Arbeitszimmers zu einem Kinderzimmer. Gerade bei größeren Ausbau Arbeiten sollten Sie aber unbedingt Infos über eine Bauherrenhaftpflicht Versicherung einholen.
Das Abenteuer im Kinderzimmer kann beginnen. Das Ganze wird besonders spannend und ereignisreich, wenn ein Schaukelpferd vorhanden ist. Hochwertige Schaukelpferde halten sehr viel aus und machen (fast) jede Spielidee, die den Kleinen in den Sinn kommt, nur allzu gerne mit!
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