heimlicher Vaterschaftstest
Wenn Zweifel darüber aufkommen, ob man tatsächlich der Vater eines Kindes ist, gestaltet es sich meist schwierig, Gewissheit zu erlangen. Insbesondere, wenn die Kindsmutter die wahre Vaterschaft eines Anderen bewusst verschwiegen hat, wird sie kaum dazu bereit sein, dies zuzugeben, da sie selbst durch das Aufdecken dieser strafbaren Personenstandsfälschung natürlich Nachteile zu befürchten hat. Zudem bedeutet eine eventuell nicht bestehende Vaterschaft natürlich oft auch finanzielle Nachteile für Mutter und Kind – ein weiterer Grund, einen anderen Vater zu verschweigen. Auch das Befürchten psychischer Nachteile für das betroffene Kind wird oft als Grund angeführt, einen eventuellen anderen biologischen Vater zu verschweigen oder die Klärung durch einen Vaterschaftstest verhindern zu wollen.
Da die Mutter sich also aus den verschiedensten Gründen häufig weigert, zu einer Klärung der tatsächlichen Vaterschaftsverhältnisse beizutragen, greifen viele zweifelnde Väter auf einen heimlichen Vaterschaftstest zurück. Ein heimlicher Vaterschaftstest lässt sich recht unkompliziert bewerkstelligen. Eine Reihe von Anbietern ermöglicht die Feststellung der Wahrscheinlichkeit einer Vaterschaft unter Verwendung von eingesandten Proben wie Abstrichen der Mundschleimhaut, aber auch Haaren oder etwa Speichel von Kaugummis oder Schnullern. Die Preise bewegen sich meist zwischen etwa siebzig und einhundertfünfzig Euro. Die Qualität der Laborprüfungen kann allerdings erheblich variieren, sodass eine sichere Vaterschaftsfeststellung nicht unbedingt gewährleistet ist. Zudem hat ein heimlicher Vaterschaftstest vor Gericht keinen Bestand und wird als Beweismittel nicht anerkannt. Um im privaten Rahmen Sicherheit zu erlangen, kann ein Test bei einem guten Anbieter jedoch hilfreich sein.
Seit dem 1. April 2008 ist das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren in Kraft. Seitdem kann auch unabhängig von einer möglichen Anfechtung der Vaterschaft die Abstammung eines Kindes geklärt werden, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Die Mutter ist damit zu einer Einwilligung zur Klärung gesetzlich verpflichtet. Stellt sich dabei heraus, dass der juristische Vater nicht der biologische Vater ist, sind nun zunächst keine rechtlichen Konsequenzen für das Kind zu befürchten, wie es bei einer Anfechtung der Vaterschaft der Fall wäre. Das Gesetz soll so die Möglichkeit eröffnen, auf heimliche Vaterschaftstest zu verzichten, auch wenn sich die Kindsmutter gegen eine Klärung der Abstammung wehrt.
Im noch im Planungsstatus befindlichen Gesetz zur Gendiagnostik soll der heimliche Vaterschaftstest künftig verboten und mit hohen Geldbußen belegt werden.
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