Vaterschaftstest online

Vaterschaftstest online Tipps und Anbieter

Mit der Entdeckung der Genforschung und der ständigen Weiterentwicklung der Technik und Forschung, ist es heute möglich mit einem kleinen Aufwand Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Benötigt wird hierbei aber immer die Zustimmung der Mutter oder eine gerichtliche Anordnung. Gerechtfertigte Zweifel an der Vaterschaft sind die Grundlage für so einen Test.
Seit ca 5 Jahren ermöglicht der technische Fortschritt bezahlbare Vaterschaftstest auch für den Privaten Gebrauch. Mit den sinkenden Kosten für die Analyse der Erbsubstanz, boten immer mehr private Labors diesen Test an. Hierbei entstanden Unmengen an heimlichen Vaterschaftstets, die allerdings vor Gerichten keine Beachtung finden. Sie haben nicht die gesetzliche Grundlage des Verdachtes und gelten als illegal. Hier tritt das Informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes in den Vordergrund. Dies wird streng vom Gesetz geregelt.
Ein Verstoß dagegen kann Straffrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Früher waren DNA Tests nur Polizeilichen Ermittlungen vorbehalten oder auf Anordnung von Gerichten und Jugendämtern möglich, da die Kosten sehr Hoch waren. Heute ist ein Vaterschaftstest oder Abstammungstest mit Genehmigung der Mutter jederzeit möglich.
Für zweifelnde Väter allerdings ist ein Vaterschaftstest nur möglich, wenn ein gerechtfertigter Verdacht besteht, oder er belegen kann das die Frau während der Empfängniszeit mit anderen Männern intim war. Das Oberlandesgericht hat hierfür eine Frist von 2 Jahren anerkannt.
Heimliche Abstammungstest in dehnen die Vaterschaft sogar ausgeschlossen wird, haben weiterhin vor Gericht keine Bedeutung und werden nicht anerkannt.

Das Gesetz erlaubt die Anfechtung der Vaterschaft nur vier Personen. Der Mutter, dem Kind und dem Vater, der entweder die Vaterschaft anerkannt hat, oder zum Zeitpunkt der Geburt noch mit der Mutter des Kindes Verheiratet war und somit automatisch vom Gesetz als Vater eingesetzt wird.

Sobald ein Vater Kenntnis erlangt hat, das die Vaterschaft nicht stimmen könnte, gilt die 2 Jahresfrist. Nachträgliche Anfechtungen der Vaterschaft sind nicht mehr möglich.

Diese hohe Hürde für eine gesetzliche Überprüfung der Vaterschaft steht laut Bundesministerin Brigitte Zypries im Zuge der geplanten Gesetzesnovelle zur erneuten Debatte.


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